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Sie können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn

  • Sie arbeitssuchend gemeldet sind und eine entsprechende Qualifikation in Wirtschaftssprachen Ihr Vermittlungspotential erhöht.
  • Der Verlust Ihres Arbeitsplatzes droht und Sie durch eine entsprechende Qualifikation in Wirtschaftssprachen eine Arbeitslosigkeit vermeiden können.
  • Sie in einem bestehenden Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Weiterbildung Ihre Qualifikation verbessern möchten.
  • Sie sich in Kurzarbeit befinden.

Wie erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein?

  • Bitte absolvieren Sie unseren Einstufungstest.
  • In einem ausführlichen, kostenlosen Beratungsgespräch, stufen wir Ihre Vorkenntnisse ein und empfehlen Ihnen den für Sie passenden Kurs.
  • Sie erhalten von uns einen schriftlichen Programmvorschlag, den Sie bei Ihrem Arbeitsberater oder Ihrer Arbeitsberaterin vorlegen.
  • Ihr Arbeitsberater oder Ihre Arbeitsberaterin stellt Ihnen ggfls. einen Bildungsgutschein aus, den Sie bei uns einlösen.
  • Die Kosten rechnen wir direkt mit der Agentur für Arbeit / Jobcenter / Kommunale Beschäftigungsgesellschaften ab.

Für Interessenten ohne Bildungsgutschein ist das Absolvieren der
inlingua-Wirtschaftssprachprogramme über eine Trainingsmaßnahme im
Einzelfall
§16 SGB III und §48 SGB III mit einer maximalen Verweildauer
von 8 Wochen möglich.


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