Fremdsprachentraining gefördert von der Agentur für Arbeit / ARGE (SGB II und SGB III)
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Wir bieten als AZWV zertifizierter Bildungsträger zertifizierte Bildungsmaßnahmen für Wirtschaftssprachen an. Diese Maßnahmen werden über die Agentur für Arbeit / ARGE über die Vergabe von Bildungsgutscheinen gefördert.
Folgende Maßnahmen bieten wir für Sie an:
Sie können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn
- Sie arbeitssuchend gemeldet sind und eine entsprechende Qualifikation in Wirtschaftssprachen Ihr Vermittlungspotential erhöht.
- Der Verlust Ihres Arbeitsplatzes droht und Sie durch eine entsprechende Qualifikation in Wirtschaftssprachen eine Arbeitslosigkeit vermeiden können.
- Sie in einem bestehenden Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Weiterbildung Ihre Qualifikation verbessern möchten.
- Sie sich in Kurzarbeit befinden.
Wie erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein?
- Bitte absolvieren Sie unseren Einstufungstest.
- In einem ausführlichen, kostenlosen Beratungsgespräch, stufen wir Ihre Vorkenntnisse ein und empfehlen Ihnen den für Sie passenden Kurs.
- Sie erhalten von uns einen schriftlichen Programmvorschlag, den Sie bei Ihrem Arbeitsberater oder Ihrer Arbeitsberaterin vorlegen.
- Ihr Arbeitsberater oder Ihre Arbeitsberaterin stellt Ihnen ggfls. einen Bildungsgutschein aus, den Sie bei uns einlösen.
- Die Kosten rechnen wir direkt mit der Arbeitsagentur / ARGE ab.
Für Interessenten ohne Bildungsgutschein ist das Absolvieren der
inlingua-Wirtschaftssprachprogramme über eine Trainingsmaßnahme im
Einzelfall §16 SGB III und §48 SGB III mit einer maximalen Verweildauer
von 8 Wochen möglich.




